Auftragsdatenverarbeitung
& DSGVO

Was alles seit dem 25. Mai 2018 erlaubt ist!
Die EU Datenschutz-Grundverordnung hat Auswirkungen auf die telefonische Kundenansprache und die Durchführung von Marketingaktionen mit personenbezogenen Daten. Egal ob eigener Vertrieb oder ein externer Dienstleister die personenbezogenen Daten verarbeitet, die Rechtsgrundlage ist für alle gleich. Die wichtige Nachricht für alle Unternehmen: Die Durchführung der telefonischen Kundenansprache und der Ankauf von Adressen und Ansprechpartnern ist im B2B-Bereich nach wie vor möglich. Die entscheidende Formulierung ist das sogenannte "berechtigte Interesse". Laut Erwägungsgrund 47 der DSGVO haben Unternehmer ein berechtigtes Interesse an der Direktwerbung.